Für Ihre Hausratsversicherung zahlen viele Versicherte oft viel zu hohe Beiträge, die zu einer erhöhten Belastung führen, die so nicht notwendig wäre. Enorm sind dabei die Preisunterschiede: Oft sind günstige Tarife bis zu fünf mal kostengünstiger als teure Verträge. Dabei ist nicht mal gegeben, dass die Leistung dieser Tarife sich unterscheidet, nur weil die Kosten höher sind.
Wenn Sie Ihre Hausratsversicherung wechseln, sollten Sie deshalb darauf achten, einen günstigen Tarif zu finden, der gleichbleibende oder noch bessere Leistungen bietet wie ihr bisheriger Vertrag. Oft liegen dabei die Kosten für die Tarife bis zu 5 mal geringer und Sie können sich nicht selten bis zu 100 Euro sparen durch den Abschluss der neuen Versicherung. Am wichtigsten ist dabei aber, wie erwähnt, auf keinen Fall auf Leistungen zu verzichten, die Ihnen für Ihre Hausratsversicherung wichtig sind.
Teure Tarife sind nicht immer besser
Die Tarife der verschiedenen Gesellschaften wie die Ergo sind unterschiedlich in ihrer Leistung, das steht fest. Allerdings werden dadurch noch lange nicht die hohen Unterschiede im Preis gerechtfertigt, die oft unerklärbar hoch sind. Oft entsteht auf Seiten der Versicherten Ärger und Unzufriedenheit durch Versicherungsbedingungen und Klauseln, die schlichtweg irreführend sind.
Viele Versicherungsgesellschaften legen nicht sehr verständlich fest, in welchen Fällen eine Kostenerstattung möglich ist, in denen aus einer Immobilie etwas gestohlen wird, weil der Versicherte fahrlässig die Fenster gekippt gelassen hat. Hier muss der Versicherer oft nicht voll zahlen, wenn es zu Schäden kommt. Dabei kommt es bei der Erstattungssumme darauf an, wie hoch die Fahrlässigkeit ausfällt. Fairer Weise verzichten viele Versicherungsgesellschaften in den unterschriebenen Vertragsbedingungen auf die sogenannte „Einrede der groben Fahrlässigkeit“. In diesem Fall zahlt die Versicherungsgesellschaft trotzdem den vollen entstandenen Schaden. Bei weitem nicht alle Tarife bieten dabei diesen Mehrwert und fast noch einmal genau so viele schränken diese Regelung zum Nachteil des Versicherungen ein.
Einige Versicherungsgesellschaften handeln hier besonders zum Nachteil der Kunden. Dabei werden in der oben erwähnten kundenfreundlichen Klausel noch weitere Beschränkungen hinzugefügt, die dem Versicherten noch weitere Beschränkungen zumutet, wie etwa das Rauchen im Bett oder offenes Feuer, das mehr als eine Stunde unbeaufsichtigt ist. Auch Fenster, die nicht verschlossen sind, werden dem Versicherten hier schnell zum Verhängnis.
Bild: panthermedia.net Erwin Wodicka
Ähnliche Artikel:

19. Januar 2012
Tags: 